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Anhänger FAQ


Was ist das COC-Papier / die EG-Übereinstimmungserklärung

Gibt es dafür Ersatz? (Englisch: Certificate of Conformity)

  • Die EG-Übereinstimmungserklärung ist dem Brief beigelegt. Sie enthält spezifische Daten zum Humbaur PKW-Anhänger (wie bspw. Maße, Ausstattung, Rüstzustände, Rad- & Reifenkombinationen, ...).
  • Wir empfehlen diese bei Erstzulassung in Deutschland bei der KFZ-Zulassungsbehörde vorzuweisen. Bei Verlust können Sie gegen eine Aufwandspauschale Ersatz als Zweitdruck erhalten.

Wie wird mein Stecker 7-/13-polig richtig verkabelt?

7-Polig

7-polig

13-Polig

13-polig


Wo kann ich die Fahrgestellnummer bei meinem Humbaur Anhänger finden?

Sie finden Ihre 17-stellige Nummer sowie auf dem Bild gekennzeichnet.

(WHD…)

fahrgestellnummer


Welchen Anhänger darf ich mit meinem Führerschein ziehen?

klasse-b

klasse-b-beispiel

  • Klasse B
    Inhaber der Führerscheinklasse B dürfen mit ihrem Auto Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse ziehen. Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse sind nur erlaubt, wenn die Summe der Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger 3,5 t nicht übersteigt. Achten Sie darauf, dass die Anhängelast des Kraftfahrzeugs nicht überschritten wird.
  • Klasse BE
    Wenn Sie einen Führerschein der Klasse BE besitzen, ist die Sache ganz einfach: Sie dürfen alle einachsigen Anhänger bis 3500 kg zul. Gesamtgewicht ziehen
  • Klasse 3
    Sie dürfen alle Anhänger bis 3500 kg zul. Gesamtgewicht ziehen, ausgenommen Drehschemelanhänger.
  • B96
    Mit dieser Führerscheinklasse dürfen Sie Zugkombinationen bis 4,25 t Gesamtmasse bewegen. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf 3,5 t nicht überschreiten.

klasse-b-96


Kann ich mit meinem Anhänger 100 km/h fahren?

Besitzer von PKW-Anhängern, die häufig verschiedene Gegenstände und Materialen über weite Strecken hinweg möglichst schnell transportieren möchten, benötigen ein Gespann (PKW und Anhänger) mit einer Tempo-100-Zulassung. Mit einem gewöhnlichen Anhänger ist eine maximale Fahrgeschwindigkeit bis zu 80 km/h zulässig. In manchen Fällen reicht diese Geschwindigkeitsgrenze allerdings nicht mehr aus, vor allem dann, wenn die Autobahn oder wenn schnelle Kraftfahrstraßen für den Transport herhalten müssen.;

100 km/h-Zulassung für PKW-Anhänger

Ob gewerblich oder privat, für Urlaub oder Freizeit, durch die Ausnahmeverordnung der Straßenverkehrsordnung StVOAusnV 9 ist es möglich, die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Kombination aus Personenkraftwagen und mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3.500 kg und Anhänger durch eine Tempo-100-Zulassung auf 100 km/h zu erhöhen. Die technischen Voraussetzungen des Anhängers werden dabei von den autorisierten Prüfstellen geprüft und anschließend eine Bescheinigung ausgestellt. Von der Straßenverkehrsbehörde wird schließlich die Tempo-100-Plakete am Anhänger angebracht.

Voraussetzungen für eine 100 km/h-Zulassung für PKW und Anhänger

Wer sein Gespann für den Materialtransport und für den schnellen Transportweg Tempo-100 tauglich machen möchte, muss ein paar wenige Punkte beachten, damit die technischen Voraussetzungen greifen:

  • Der PKW wurde mit ABS ausgestattet
  • Der PKW wurde bis maximal 3.500 kg Gesamtmasse zugelassen
  • Der Anhänger erfüllt die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeit bis zu 100 km/h
  • Die Reifen am Anhänger sind für ein Tempo von bis zu 120 km/h geeignet und weisen den Geschwindigkeitsindex L auf
  • Die Anhängerreifen haben ein maximales Alter von sechs Jahren
  • Hat der PKW-Anhänger eine Bremsvorrichtung, benötigt er hydraulische Radstoßdämpfer

Weiterhin ist zu beachten, dass das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns, also zwischen PKW und Anhänger, nicht überschritten wird. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers für die 100-km/h-Zulassung muss in einem bestimmten Verhältnis zur Leermasse des Zugfahrzeugs stehen. Der zu multiplizierende Faktor mit der Leermasse wird in Abhängigkeit von der Anhängerart wie folgt definiert:

  • Faktor 0,3 für ungebremste Anhänger
  • Faktor 1,1 für gebremste Anhänger
  • Faktor 1,2 mit Antischlingerkupplung (Stabilisierungskupplung)

Die maximal zulässige Gesamtmasse des Anhängers wird folglich durch die Leermasse des PKWs und dem oben angegebenen Faktor berechnet. Handelt es sich z.B. beim Anhänger um die ungebremste Variante und die Leermasse des Zugfahrzeugs weißt 1.500 kg auf, ist die maximal zulässige Gesamtmasse des Anhängers 450 kg (Leermasse PKW 1.500 kg x Faktor 0,3 = 450 kg).

Sind diese Eigenschaften vorhanden und geprüft, kann von der Prüfstelle nach einer Begutachtung die Plakette für die 100-km/h-Zulassung am Anhänger angebracht werden. Am Zugfahrzeug selbst braucht nach den neusten Regelungen keine Tempo-100-Plakete mehr vorhanden sein. Dadurch bietet sich die Option, mehrere Zugfahrzeuge für den Anhänger verwenden und frei austauschen zu können.


Hat meine Anhängerkupplung eine Verschleißanzeige?

verschleissanzeige


Bekomme Ich mit einem Riss in der Lichtscheibe noch TÜV?

Nein Sie bekommen keine TÜV mehr, da die Lichtscheibe defekt ist.


Muss Ich bei der Anhängermiete einen gültigen Führerschein vom Fahrer vorzeigen?

Wir brauchen einen gültigen Führerschein, ohne diesen können wir den Anhänger nicht aushändigen.


In welchem Intervall muss mein Anhänger zum TÜV?

  • In Deutschland zugelassene Anhänger bis einschließlich 750 kg zulässige Gesamtmasse oder ohne eigene Bremsanlage müssen 36 Monate, nachdem sie erstmals in Verkehr gekommen sind, und danach alle 24 Monate einer amtlichen Prüfung (Hauptuntersuchung) unterzogen werden.
  • Bei allen Anhängern über 750 kg bis einschließlich 3.500 kg zulässige Gesamtmasse ist die Hauptuntersuchung generell alle 24 Monate durchzuführen (s. insbesondere § 29 sowie Anlage VIII StVZO).
  • Für andere Länder gelten die dortigen Bestimmungen.


Was ist die Stützlast?

stuetzlast

  • Verteilen Sie die Ladung möglichst gleichmäßig, damit die Stützlast nicht den auf dem Produktetikett am Kupplungskopf angegeben Richtwert (in der Regel 50–80 kg) übersteigt. Eine zu hohe oder zu geringe Stützlast beeinträchtigt die Straßenlage und kann sogar dazu führen, dass Sie die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren.
  • Die Stützlast ist die Kraft, die auf den Anhängerkupplungskopf einwirkt. Die optimale Stützlast – in der Regel zwischen 50 und 80 kg – ist in der Bedienungsanleitung, am Kupplungskopf und im Fahrzeugbrief angegeben.
  • Verwenden Sie eine spezielle Stützrad-Waage oder stellen Sie das Stützrad des vom Fahrzeug getrennten Anhängers auf eine Personenwaage.

Wenn die Stützlast zu gering ist, ist die Gewichtseinwirkung im hinteren Teil des Anhängers zu hoch. Das führt zu folgenden Problemen:

  • Das Gespann ist instabil und neigt eher zum Schlingern.
  • Der Bremsweg verlängert sich.
  • Die Reichweite des Abblendlichts verkürzt sich
  • Bei Fahrzeugen mit Hinterradantrieb verringert sich die Straßenhaftung.

Wenn die Stützlast zu hoch ist, ist die Gewichtseinwirkung im vorderen Teil des Anhängers zu hoch. Das führt zu folgenden Problemen:

  • Andere Fahrer werden selbst durch das Abblendlicht geblendet.
  • Die Lenkung wird beeinträchtigt.
  • Bei Fahrzeugen mit Vorderradantrieb verringert sich die Straßenhaftung.

Verteilen Sie die Last möglichst gleichmäßig.

Positionieren Sie schwere Lasten direkt auf oder knapp vor der Achse (den Rädern) auf dem Anhänger.


Welche Bußgeldrechtlichen Konsequenzen erwarten mich bei

mangelnder Ladungssicherung ?

Bußgeld

Punkte

Fahrzeug überschreitet mit Ladung die Höhe von 4 m

€ 20,00

Fahrzeug überschreitet mit Ladung die Höhe von 4,20 m

€ 60,00

1

Fahrzeug überschreitet mit Ladung die zulässige Breite

€ 20,00

Ladung ragt nach hinten über 1 m raus und wird nicht durch Leuchte kenntlich gemacht

€ 25,00

Ladung nicht ausreichend gegen das Herabfallen gesichert

€ 35,00

1

Ladung nicht ausreichend gegen das Herabfallen gesichert – mit Gefährdung

€ 60,00

1

Ladung nicht ausreichend gegen das Herabfallen gesichert – mit Sachschaden

€ 75,00

1

Ladung nicht gegen vermeidbaren Lärm gesichert

€ 10,00


Bei Überladung ?

Kraftfahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht < 7,5 t

Bußgeld

Fahrer

Punkte

Fahrer

Bußgeld

Halter

Punkte

Halter

> 5%

€ 10,-

€ 10,-

> 10%

€ 30,-

€ 30,-

> 15%

€ 35,-

€ 35,-

> 20%

€ 95,-

1

€ 95,-

1

> 25%

€ 140,-

1

€ 140,-

1

> 30%

€ 235,-

1

€ 235,-

1

Kraftfahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht > 7,5 t

Bußgeld

Fahrer

Punkte

Fahrer

Bußgeld

Halter

Punkte

Halter

> 2-5%

€ 30,-

€ 35,-

> 5%

€ 80,-

1

€ 140,-

1

> 10%

€ 110,-

1

€ 235,-

1

> 15%

€ 140,-

1

€ 285,-

1

> 20%

€ 190,-

1

€ 380,-

1

> 25%

€ 285,-

1

€ 425,-

1

> 30%

€ 380,-

1

€ 425,-

1


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